Wieso gibt es GEMA, AKM oder SUISA-pflichtige Musik & wann wird Musik lizenzfrei?

Im ersten Beitrag unserer Reihe zum Thema GEMA, AKM und SUISA haben wir uns mit wichtigem Grundwissen rund um diese Verwertungsgesellschaften befasst. Wir haben herausgefunden, was ihre Aufgabe ist und wie sie funktionieren. Zwei wichtige Fragen haben wir dabei allerdings noch nicht thematisiert: Warum gibt es GEMA, SUISA und AKM überhaupt? Und wann wird Musik lizenzfrei? Genau das möchten wir in unserem heutigen Beitrag beantworten.

Wieso gibt es Verwertungsgesellschaften wie GEMA, AKM und SUISA?

Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, AKM und SUISA vertreten die Urheberrechte ihrer Mitglieder. Für diese hat das vor allem einen Vorteil: Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern, Gebühren für die Nutzung ihrer Werke einzufordern.

Wer als Musiker arbeitet und seine Urheberrechte wahrnehmen will, der hat es auf eigene Faust nicht leicht. Es gibt nicht nur viele Plattformen, auf denen Musik verbreitet wird (ein prominentes Beispiel ist natürlich Youtube), sondern diese sind oft auch nicht bereit, die bereitgestellten Inhalte auch angemessen zu vergüten. Unter Umständen müssten Musikschaffende selbst ihr Recht einfordern und dazu gegebenenfalls aus eigener Tasche einen Anwalt bezahlen.

Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, SUISA und AKM übernehmen alle rechtlichen Schritte und gewährleisten, dass das Urheberrecht geltend gemacht wird. Indem Verwertungsgesellschaften diese Aufgabe für viele Musikschaffende übernehmen, haben sie natürlich auch mehr Einfluss auf die Situation.

Wann wird Musik lizenzfrei?
Wenn man von lizenzfreier Musik spricht, dann werden darunter idR. zwei Fälle verstanden:

1. Wann wird Musik Lizenzfrei? – Die Schutzfrist ist abgelaufen
Auf Kompositionen besteht eine sogenannte Schutzfrist. Diese erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Autors/Komponisten. Auf den Text und die Noten kann nun niemand mehr ein Urheberrecht geltend machen, sodass die Musik „gemeinfrei“, also lizenzfrei wird.

Vorsicht: Diese Regelung gilt für die Komposition. Das Lied „Stille Nacht“ ist lizenzfrei, aber wenn nun Künstler eine eigene Version davon produzieren, so besteht auf dieses Werk wieder die Schutzfrist. Für einen Weihnachtsmarkt kann also nicht automatisch jede Version von „Stille Nacht“ genutzt werden (außer die Schutzfrist auf diese Version ist ebenfalls abgelaufen). Ein Chor kann „Stille Nacht“ jedoch auf dem Weihnachtsmarkt singen, ohne dafür GEMA Gebühren zahlen zu müssen.

2. Wann wird Musik lizenzfrei? – Musikschaffende erheben selbst eine einmalige Lizenzgebühr
Strenggenommen „lizenzfrei“ ist Musik tatsächlich nur dann, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass für alle sonstige Musik GEMA, SUISA oder AKM Gebühren anfallen. Musikschaffende müssen nicht Mitglied dieser Organisationen sein. Sie können die Lizenz für ihr Werk selbst vergeben und dafür nur eine einmalige Lizenzgebühr erheben – oder auch gar keine. Die Musik wird dann als lizenz- bzw. SUISA-, AKM- oder GEMA-frei bezeichnet und kann über CDs oder Streamingdienste wie MUSIC2BIZ bezogen werden.

GEMA, SUISA, AKM und lizenzfreie Musik – MUSIC2BIZ informiert weiter

Mit unserer aktuellen Beitragsreihe möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Thema Verwertungsgesellschaften und Musiknutzung bieten. Nachdem wir wesentliche Grundlagen zu GEMA, AKM und SUISA selbst sowie zum Thema „lizenzfreie Musik“ geklärt haben, informieren wir Sie in unserem nächsten Beitrag zum Thema öffentliche Aufführung.

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