
Im ersten Beitrag unserer Reihe zum Thema GEMA, AKM und SUISA haben wir uns mit wichtigem Grundwissen rund um diese Verwertungsgesellschaften befasst. Wir haben herausgefunden, was ihre Aufgabe ist und wie sie funktionieren. Zwei wichtige Fragen haben wir dabei allerdings noch nicht thematisiert: Warum gibt es GEMA, SUISA und AKM ĂŒberhaupt? Und wann wird Musik lizenzfrei? Genau das möchten wir in unserem heutigen Beitrag beantworten.
Wieso gibt es Verwertungsgesellschaften wie GEMA, AKM und SUISA?
Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, AKM und SUISA vertreten die Urheberrechte ihrer Mitglieder. FĂŒr diese hat das vor allem einen Vorteil: Sie mĂŒssen sich nicht selbst darum kĂŒmmern, GebĂŒhren fĂŒr die Nutzung ihrer Werke einzufordern.
Wer als Musiker arbeitet und seine Urheberrechte wahrnehmen will, der hat es auf eigene Faust nicht leicht. Es gibt nicht nur viele Plattformen, auf denen Musik verbreitet wird (ein prominentes Beispiel ist natĂŒrlich Youtube), sondern diese sind oft auch nicht bereit, die bereitgestellten Inhalte auch angemessen zu vergĂŒten. Unter UmstĂ€nden mĂŒssten Musikschaffende selbst ihr Recht einfordern und dazu gegebenenfalls aus eigener Tasche einen Anwalt bezahlen.
Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, SUISA und AKM ĂŒbernehmen alle rechtlichen Schritte und gewĂ€hrleisten, dass das Urheberrecht geltend gemacht wird. Indem Verwertungsgesellschaften diese Aufgabe fĂŒr viele Musikschaffende ĂŒbernehmen, haben sie natĂŒrlich auch mehr Einfluss auf die Situation.
Wann wird Musik lizenzfrei?
Wenn man von lizenzfreier Musik spricht, dann werden darunter idR. zwei FĂ€lle verstanden:
1. Wann wird Musik Lizenzfrei? – Die Schutzfrist ist abgelaufen
Auf Kompositionen besteht eine sogenannte Schutzfrist. Diese erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Autors/Komponisten. Auf den Text und die Noten kann nun niemand mehr ein Urheberrecht geltend machen, sodass die Musik âgemeinfreiâ, also lizenzfrei wird.
Vorsicht: Diese Regelung gilt fĂŒr die Komposition. Das Lied âStille Nachtâ ist lizenzfrei, aber wenn nun KĂŒnstler eine eigene Version davon produzieren, so besteht auf dieses Werk wieder die Schutzfrist. FĂŒr einen Weihnachtsmarkt kann also nicht automatisch jede Version von âStille Nachtâ genutzt werden (auĂer die Schutzfrist auf diese Version ist ebenfalls abgelaufen). Ein Chor kann âStille Nachtâ jedoch auf dem Weihnachtsmarkt singen, ohne dafĂŒr GEMA GebĂŒhren zahlen zu mĂŒssen.
2. Wann wird Musik lizenzfrei? – Musikschaffende erheben selbst eine einmalige LizenzgebĂŒhr
Strenggenommen âlizenzfreiâ ist Musik tatsĂ€chlich nur dann, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass fĂŒr alle sonstige Musik GEMA, SUISA oder AKM GebĂŒhren anfallen. Musikschaffende mĂŒssen nicht Mitglied dieser Organisationen sein. Sie können die Lizenz fĂŒr ihr Werk selbst vergeben und dafĂŒr nur eine einmalige LizenzgebĂŒhr erheben â oder auch gar keine. Die Musik wird dann als lizenz- bzw. SUISA-, AKM- oder GEMA-frei bezeichnet und kann ĂŒber CDs oder Streamingdienste wie MUSIC2BIZ bezogen werden.
GEMA, SUISA, AKM und lizenzfreie Musik â MUSIC2BIZ informiert weiter
Mit unserer aktuellen Beitragsreihe möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Thema Verwertungsgesellschaften und Musiknutzung bieten. Nachdem wir wesentliche Grundlagen zu GEMA, AKM und SUISA selbst sowie zum Thema âlizenzfreie Musikâ geklĂ€rt haben, informieren wir Sie in unserem nĂ€chsten Beitrag zum Thema öffentliche AuffĂŒhrung.