Egal in welcher Branche: Hintergrundmusik ist ein effektives Mittel, um Kunden anzusprechen, zu begeistern und zu binden. Einzelhandel, Gastronomie, Hotelwesen oder gar der Finanzsektor: Mit dem richtigen Sound steigern Sie Ihren Erfolg. Während die Musikauswahl von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen muss, ist eines für alle Branchen gleich: Sobald Sie urheberrechtlich geschützte Musik spielen, werden Abgaben an sogenannte Rechteverwertungsgesellschaften fällig. Aber wie genau funktioniert das und welche Kosten kommen dabei auf Sie zu?
Tipps und nützliche Links zum Umgang mit Rechteverwertungsgesellschaften – In unserer neuen Beitragsreihe erklären wir Ihnen alles rund um GEMA, AKM und SUISA.
Für den heutigen Beitrag wollen wir zunächst thematisieren, wer diese Rechteverwaltungsgesellschaften überhaupt sind, was sie tun und wie sie sich voneinander unterscheiden.
GEMA, SUISA & AKM – Alle Infos zu den deutschsprachigen Verwertungsgesellschaften
Verwertungsgesellschaften – Was ist das?
Sogenannte Rechteverwertungsgesellschaften vertreten die Nutzungsrechte von Musikern, Textschreibern und Verlegern, die Mitglied der Gesellschaft sind. Sie erheben Nutzungsgebühren auf die Werke ihrer Mitglieder und sorgen dafür, dass diese bezahlt werden. In Deutschland vertreten die GEMA, in Österreich die AKM und in der Schweiz die SUISA die Urheberrechte ihrer Mitglieder.
Wie funktionieren Verwertungsgesellschaften?
Musiker, Autoren und Verleger haben ein Urheberrecht an den von ihnen geschaffenen Songs. Wollen sie diese nicht selbst oder durch einen Anwalt vertreten lassen, so werden sie Mitglied einer Rechteverwertungsgesellschaft. GEMA, AKM und SUISA sorgen nun dafür, dass Künstler für die Nutzung ihrer Musik bezahlt werden.
Was macht eine Verwertungsgesellschaft?
GEMA, SUISA und AKM vertreten die Urheberrechte ihrer Mitglieder. Hierzu erheben Sie Gebühren für die Verwertung ihrer Werke in Form der sogenannten GEMA-, SUISA- oder AKM-Gebühren. Diese Gebühren fallen je nach Art der Nutzung unterschiedlich aus. Werden Werke von Gesellschaftsmitgliedern ohne die Zahlung der notwendigen Gebühren genutzt, so gehen GEMA, SUISA und AKM rechtlich dagegen vor.
Wer muss GEMA-, SUISA- oder AKM-Gebühren zahlen?
Zahlen muss jeder, der durch die jeweilige Rechteverwaltungsgesellschaft geschützte Musik für gewerbliche Zwecke nutzt. Das schließt auch Hintergrundmusik mit ein. Ganz egal, in welcher Branche Sie die Musik einsetzen: Sobald es sich um urheberrechtlich geschützte Musik handelt, zahlen Sie Gebühren. Davon ausgenommen ist sogenannte AKM-, SUISA oder GEMA-freie Musik. Hierbei handelt es sich um Werke von Künstlern, die ihre Rechte eigenständig vertreten. Wenn Sie sich also mit MUSIC2BIZ für GEMA-freie Hintergrundmusik entscheiden, können Sie lästige Gebühren umgehen.
GEMA, SUISA, AKM: Erfahren Sie bei uns alles über den Umgang mit diesen Rechteverwertungsgesellschaften
Mit unserem heutigen Beitrag haben wir erste allgemeine Fragen zu den drei Rechteverwertungsgesellschaften GEMA, AKM und SUISA beantwortet. Im Rahmen unserer neuen Beitragsreihe rund um das Thema wollen wir aber noch weiter in die Tiefe gehen. Freuen Sie sich auf Beiträge mit hilfreichen Tipps und Links für Ihre Branche!
Fortsetzung folgt.
Wichtiger Hinweis: Alle Angaben erfolgen – trotz sorgfältiger Recherche – immer ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar.