MUSIC2BIZ verfügt für alle als gemafrei lizensierten Musiktitel über die schriftliche Freistellungserklärung der Musikschaffenden. In der GEMA-Freistellungserklärung wird der Komponist des Musiktitels genannt und es wird schriftlich bestätigt, dass der Musiktitel nicht GEMA-pflichtig ist.
Eine Bestätigung der GEMA-Befreiung stellt MUSIC2BIZ allen Kunden für die regelmäßig erfolgenden Überprüfungen durch die GEMA-Mitarbeiter zur Verfügung.
Diese Bestätigung ist deswegen wichtig, da die GEMA grundsätzlich davon ausgeht, dass jeder Musikschaffende einen Vertrag mit der GEMA geschlossen hat. Solange ein Nutzer nichts Gegenteiliges belegen kann, geht die GEMA davon aus, dass der Nutzer GEMA-Gebühren zahlen muss.
Die MUSIC2BIZ Bestätigung der GEMA-Befreiung dient bei Vorort-Kontrollen durch die GEMA als Beurkundung, dass die abonnierte Musik-Flatrate gemafrei ist und der Nutzer daher keine GEMA-Gebühren zahlen muss.
Was sind GEMA, SUISA, AKM? – MUSIC2BIZ informiert über Verwertungsgesellschaften und linzenzfreie Musik.
Verwertungsgesellschaften wie die GEMA (Deutschland), SUISA (Schweiz) und AKM (Österreich) übernehmen für viele Musikschaffende alle rechtlichen Schritte zum Schutz der Urheberrechte an deren Werken. Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, AKM und SUISA vertreten aber nur die Urheberrechte ihrer Mitglieder. Musikschaffende müssen jedoch nicht Mitglied dieser Organisationen sein. Sie können die Lizenz für ihre Werke auch selbst vergeben und dafür selbst eine Lizenzgebühr erheben. Die Musik wird dann als lizenz- bzw. SUISA-, AKM- oder GEMA-frei bezeichnet. In diesem Sinne lizenzfreie Musik kann beim Streamingdienst MUSIC2BIZ abonniert werden. Diese Abonnements haben den Vorteil, dass Abonnenten hierdurch ihre Musikkosten durch Gebühreneinsparungen erheblich reduzieren können.