Legen Sie dem GEMA-Kontrolleur ganz einfach die MUSIC2BIZ-Bestätigung der GEMA-Befreiung vor.
Da die GEMA grundsätzlich davon ausgeht, dass jeder Musikschaffende einen Vertrag mit der GEMA geschlossen hat, geht die GEMA auch davon aus, dass der Nutzer GEMA-Gebühren zahlen muss, sofern er nichts Gegenteiliges belegen kann. MUSIC2BIZ verfügt für alle als gemafrei lizensierten Musiktitel über die schriftliche Freistellungserklärung der Musikschaffenden. In der GEMA-Freistellungserklärung wird der Komponist des Musiktitels genannt und es wird schriftlich bestätigt, dass der Musiktitel nicht GEMA-pflichtig ist. Daher stellt MUSIC2BIZ allen Kunden für die regelmäßig erfolgenden Überprüfungen durch die GEMA-Mitarbeiter eine Bestätigung der GEMA-Befreiung zur Verfügung. Die MUSIC2BIZ-Bestätigung der GEMA-Befreiung dient bei Vorort-Kontrollen durch die GEMA als Beurkundung, dass die abonnierte MUSIC2BIZ-Flatrate gemafrei ist und der Nutzer daher keine GEMA-Gebühren zahlen muss.
Last Update: Januar 25, 2019