Unserem Zahlungs-Service: Novalnet wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Lizenz als Zahlungsinstitut nach dem neuen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG neu) zuerkannt – und dies als eines der ersten Unternehmen der Branche.
Mit dieser erneuten Zulassung hat die BaFin die hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die Novalnet bei der Abwicklung von Zahlungsdiensten anwendet, bestätigt.
Dies macht uns mächtig stolz und wir freuen uns, Ihnen unsere Leistungen und Services rund um die professionelle Zahlungsabwicklung weiter wie gewohnt aus einer Hand anzubieten.
Das ZAG neu hat die Anforderungen an Zahlungsinstitute noch einmal um fünf Punkte verschärft.
Noch gilt eine Übergangsfrist bis zum 13.07.2018 für Institute, die bereits unter dem alten Gesetz (ZAG alt) eine Erlaubnis hatten, Zahlungsdienste auszuführen. Das heißt: Wer die erweiterten Anforderungen nicht bis Februar 2018 der BaFin und der Deutschen Bundesbank fristgerecht nachgewiesen hat und erfüllt, verliert in wenigen Tagen seine Lizenz. Selbstverständlich hat die Novalnet AG alle Fristen eingehalten und alle erweiterten Nachweise erfolgreich erbracht.
Um die neue ZAG-Erlaubnis zu erhalten, müssen Zahlungsdienstleister einen umfangreichen Zertifizierungsprozess durchlaufen und dabei eine überdurchschnittliche Qualität ihrer Sicherheitsmechanismen, Prozesse und Strukturen vorweisen. Das verschärfte ZAG neu ist die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie 2 (Payment Service Directive 2, kurz PSD 2) in deutsches Recht und seit dem 13.01.2018 in Kraft.
Zertifizierte Zahlungsinstitute dürfen das Geld ihrer Kunden verwalten und müssen die Sicherung der Kundengelder im Insolvenzfall gewährleisten. Die Novalnet AG hinterlegt die entgegengenommenen Geldbeträge auf insolvenzfesten Treuhandkonten. Die Gelder sind somit u.a. vor einer Insolvenz des Zahlungsinstituts geschützt.
Last Update: Januar 25, 2019