Wer Musik nutzt, kommt früher oder später mit dem Thema Gema Gebühren in Kontakt: Bei der öffentlichen Nutzung von Musik müssen diese Gebühren an die Verwertungsgesellschaft gezahlt werden. Doch die Gema Kosten zu berechnen kann mühsam sein – die Liste der Fragen ist schier endlos und zu den Gema Kosten kommt auch immer noch der Aufwand für die Beschaffung der Musik sowie die Anmeldung bei der Gema hinzu. Gerade Geschäftstreibende fragen sich daher: Gibt es eine sinnvolle Alternative zu Musik mit Gema Gebühren? Die gibt es – mit den MUSIC2BIZ Beschallungslösungen sparen Sie sich die Kosten für die Gema und sichern sich hochwertige Musik für Ihre Handelsfläche!
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Grundsätzlich fallen immer dann Gema Gebühren an, wenn Sie öffentlich Musik abspielen, die bei der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, kurz GEMA, angemeldet ist.
Öffentlich bedeutet dabei, dass die Musik einer größeren Anzahl Menschen zugänglich ist. Das klingt nicht nur schwammig – das ist es auch. Die Frage, ab wann die Radiowiedergabe als Hintergrundmusik z.B. in einer Arztpraxis als öffentliche Wiedergabe gilt, war und ist Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Für Handelstreibende, die in der Regel ein hohes Besucheraufkommen haben, stellen sich solche spitzfindigen Fragen jedoch nicht. Hier gilt: Wird Gema-pflichtige Musik in den Geschäftsräumen abgespielt, gilt dies als öffentliche Wiedergabe – und derjenige, der die Musikstücke der Öffentlichkeit zugänglich macht (also der Geschäftsinhaber) muss die Gema Gebühren bezahlen.
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Die Gema Gebühren, die für die Beschallung von Geschäftsflächen anfallen, sind von verschiedenen Faktoren abhängig.
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Die Gema Kosten zu berechnen kann manchmal etwas kniffelig sein – schließlich gibt es eine Reihe verschiedener Tarife. Mit dem Tariffinder der Verwertungsgesellschaft kann man den für sich zutreffenden Tarif herausfinden und dann das dazugehörige mehrseitige Tarif-Dokument herunterladen.
Ihnen ist die Berechnung der Gema Gebühren zu aufwändig und Sie möchten direkt wissen, wie viel Sie mit gemafreier Hintergrundmusik sparen können? Dann nutzen Sie jetzt das MUSIC2BIZ Berechnungstool, um sich zu informieren!
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Ihre Vorteile im Kurzüberblick
So einfach wie Internet-Radio hören
Wie beim Radio sind bei den MUSIC2BIZ Musik-Flarates die Musik-Programme abwechselnd abspielbar. Es kann bei jeder Musik-Flatrate jederzeit zwischen 30 Musikprogrammen gewechselt werden.
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Alle Standard-Musikprogramme sind lizenzfrei, d. h. frei von AKM-, GEMA- und SUISA-Gebühren. Alle Titel wurden diesbezüglich überprüft und schriftliche Erklärungen liegen von allen Musiklieferanten vor.
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