Was sind öffentliche Aufführungen? Beitrag 3 in unserer Reihe zu GEMA, SUISA und AKM

Nachdem wir in unseren bisherigen Beiträgen alle grundlegenden Fragen rund um GEMA, SUISA und AKM geklärt haben, widmen wir uns heute einem wichtigen Thema für alle, die Musik auf Veranstaltungen einsetzen wollen: Was gilt als öffentliche Aufführung?

Als Chor beim Stadtfest, mit einem Stand auf dem Weihnachtsmarkt oder bei anderen Veranstaltungen und Gelegenheiten – es gibt viele Situationen, in denen Sie vorab klären müssen, ob GEMA, SUISA oder AKM Gebühren für die Nutzung von Musik anfallen. Um Ihnen hierbei zu helfen, haben wir die wichtigsten Punkte zum Thema übersichtlich zusammengefasst.

Öffentliche Aufführungen: Wann fallen Gebühren an GEMA, AKM oder SUISA an?

Grundlegend gilt: Wenn Sie auf einer öffentlichen Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Musik vortragen oder einsetzen, müssen Sie klären, ob Gebühren dafür anfallen. Hierbei sollten Sie die folgenden Aspekte beachten:

  • Ist die Veranstaltung öffentlich?
    Als öffentlich gilt eine Veranstaltung dann, wenn die Musik dort quasi von jeder Person gehört werden kann. Geburtstagsfeiern, Betriebsfeste oder andere Veranstaltungen, bei denen alle Gäste miteinander persönlich verbunden und spezifisch eingeladen sind, gelten nicht als öffentlich. Der Ort der Veranstaltung hat keinen Einfluss darauf, ob eine Veranstaltung öffentlich ist, allerdings kann die Anzahl der Gäste sich auswirken. Bei allen Events mit über 100 Gästen sollten Sie genau darstellen können, worin die persönliche Verbindung besteht.
  • Besteht ein Erwerbszweck?
    Wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, die einem Erwerbszweck dient, dann fallen Gebühren an. Flohmarkt, Weihnachtsmarkt und andere Anlässe, bei denen etwas verkauft werden soll, sind also nicht ausgenommen.
  • Wird Eintritt verlangt?
    Wenn Sie für Ihre Veranstaltung Eintritt verlangen, müssen Gebühren abgeführt werden.
  • Werden Künstler für ihren Auftritt vergütet?
    Sofern Sie urheberrechtlich geschützte Musik vortragen lassen und die Künstler dafür in irgendeiner Form vergüten, fallen GEMA, SUISA oder AKM Gebühren an.
  • Handelt es sich um:
    – einen Gottesdienst
    – eine Veranstaltung der Sozial-, Jugend-, Gefangenen- oder Altenhilfe Wohlfahrtspflege
    – eine schulische Veranstaltung
    so fallen keine Gebühren an.

Welche Gebühren fallen bei öffentlichen Veranstaltungen an?

Wie viel Sie an GEMA, SUISA oder AKM Gebühren für eine öffentliche Veranstaltung zahlen müssen, ist von mehreren Faktoren abhängig. Die GEMA unterscheidet bei den verfügbaren Tarifen zwischen Livemusik, Tonträgermusik, Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern sowie Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter.
Genauere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website der GEMA selbst.

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