Was sind öffentliche AuffĂŒhrungen? Beitrag 3 in unserer Reihe zu GEMA, SUISA und AKM

Nachdem wir in unseren bisherigen BeitrĂ€gen alle grundlegenden Fragen rund um GEMA, SUISA und AKM geklĂ€rt haben, widmen wir uns heute einem wichtigen Thema fĂŒr alle, die Musik auf Veranstaltungen einsetzen wollen: Was gilt als öffentliche AuffĂŒhrung?

Als Chor beim Stadtfest, mit einem Stand auf dem Weihnachtsmarkt oder bei anderen Veranstaltungen und Gelegenheiten – es gibt viele Situationen, in denen Sie vorab klĂ€ren mĂŒssen, ob GEMA, SUISA oder AKM GebĂŒhren fĂŒr die Nutzung von Musik anfallen. Um Ihnen hierbei zu helfen, haben wir die wichtigsten Punkte zum Thema ĂŒbersichtlich zusammengefasst.

Öffentliche AuffĂŒhrungen: Wann fallen GebĂŒhren an GEMA, AKM oder SUISA an?

Grundlegend gilt: Wenn Sie auf einer öffentlichen Veranstaltung urheberrechtlich geschĂŒtzte Musik vortragen oder einsetzen, mĂŒssen Sie klĂ€ren, ob GebĂŒhren dafĂŒr anfallen. Hierbei sollten Sie die folgenden Aspekte beachten:

  • Ist die Veranstaltung öffentlich?
    Als öffentlich gilt eine Veranstaltung dann, wenn die Musik dort quasi von jeder Person gehört werden kann. Geburtstagsfeiern, Betriebsfeste oder andere Veranstaltungen, bei denen alle GĂ€ste miteinander persönlich verbunden und spezifisch eingeladen sind, gelten nicht als öffentlich. Der Ort der Veranstaltung hat keinen Einfluss darauf, ob eine Veranstaltung öffentlich ist, allerdings kann die Anzahl der GĂ€ste sich auswirken. Bei allen Events mit ĂŒber 100 GĂ€sten sollten Sie genau darstellen können, worin die persönliche Verbindung besteht.
  • Besteht ein Erwerbszweck?
    Wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, die einem Erwerbszweck dient, dann fallen GebĂŒhren an. Flohmarkt, Weihnachtsmarkt und andere AnlĂ€sse, bei denen etwas verkauft werden soll, sind also nicht ausgenommen.
  • Wird Eintritt verlangt?
    Wenn Sie fĂŒr Ihre Veranstaltung Eintritt verlangen, mĂŒssen GebĂŒhren abgefĂŒhrt werden.
  • Werden KĂŒnstler fĂŒr ihren Auftritt vergĂŒtet?
    Sofern Sie urheberrechtlich geschĂŒtzte Musik vortragen lassen und die KĂŒnstler dafĂŒr in irgendeiner Form vergĂŒten, fallen GEMA, SUISA oder AKM GebĂŒhren an.
  • Handelt es sich um:
    – einen Gottesdienst
    – eine Veranstaltung der Sozial-, Jugend-, Gefangenen- oder Altenhilfe Wohlfahrtspflege
    – eine schulische Veranstaltung
    so fallen keine GebĂŒhren an.

Welche GebĂŒhren fallen bei öffentlichen Veranstaltungen an?

Wie viel Sie an GEMA, SUISA oder AKM GebĂŒhren fĂŒr eine öffentliche Veranstaltung zahlen mĂŒssen, ist von mehreren Faktoren abhĂ€ngig. Die GEMA unterscheidet bei den verfĂŒgbaren Tarifen zwischen Livemusik, TontrĂ€germusik, Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern sowie Unterhaltungs- und Tanzmusik mit TontrĂ€gerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter.
Genauere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website der GEMA selbst.

GEMA-, SUISA- und AKM-freie Musik fĂŒr Ihre Veranstaltung

Sie möchten Musik auf einer öffentlichen Veranstaltung spielen, ohne dafĂŒr GebĂŒhren zahlen zu mĂŒssen? Dann können Sie mit MUSIC2BIZ auf gebĂŒhrenfreie Musik zurĂŒckgreifen. Gern informieren wir Sie hierzu persönlich ausfĂŒhrlicher!