Musik fĂŒr kommerzielle Nutzung kaufen
Gemafrei? Ja oder Nein: Wann ist Musik GEMA-frei und wann nicht? Darauf sollten Sie achten!
Musikschaffende entscheiden selbst, ob ihre Musik lizenzfrei ist oder nicht!
Lizenzfrei ist Musik dann, wenn die Verwertung der Musikrechte von den Musikschaffenden nicht in die Obhut einer Rechteverwertungsgesellschaft wie der GEMA, der AKM oder der SUISA (die groĂen Rechteverwertungsgesellschaften im DACH-Raum) gegeben wurde.
Die GEMA (Gesellschaft fĂŒr musikalische AuffĂŒhrungs- und mechanische VervielfĂ€ltigungsrechte) ist eine solche Gesellschaft. Die GEMA ĂŒbernimmt fĂŒr Musikschaffende die Rechteverwaltung an deren Musik. Voraussetzung ist, dass sie dazu von den Musikschaffenden per GEMA-Mitgliedschaft authorisiert wurde.
GrundsÀtzlich gemafrei ist Musik, deren Urheber vor mindestens 70 Jahren verstorben sind. Ein GEMA- Verwertungsrecht liegt damit nur dann vor, wenn der Urheber eines Musiktitels
- als Mitglied der GEMA seine Verwertungsrechte von der GEMA verwalten lÀsst und
- die Urheberschaft eines Musiktitels nicht lĂ€nger als 70 Jahre zurĂŒck liegt.
Welche Rolle spielt die GEMA?
- Die GEMA ist ein Verein, keine staatliche Behörde
Als rechtsfĂ€higer Verein in Deutschland gegrĂŒndet, ĂŒberwacht die GEMA in sĂ€mtlichen deutschen Medien die kommerzielle Verwendung von Musik. Dazu gehören Fernsehen, Radio, Internet, aber auch die Musiknutzung in Bereichen der Ăffentlichkeit, zum Beispiel in Hotels, GaststĂ€tten, Restaurants, EinkaufsflĂ€chen oder Fitnesscentern. - ErklĂ€rtes Ziel der GEMA ist es, das geistige Eigentum von Musikschaffenden zu schĂŒtzen und eine angemessene Entlohnung fĂŒr den Musikeinsatz sicherzustellen.
- Rechteinhaber mĂŒssen Mitglieder der GEMA sein
Hierzu benötigt die GEMA das EinverstÀndnis der Rechteinhaber. Die GEMA kann also nur die Rechte ihrer Mitglieder verwalten, denn nur von diesen Komponisten, Liedtextern und Musikverlagen, die freiwillige Mitglieder sind, hat sie auch das EinverstÀndnis dazu erhalten. - Ohne Mitgleidsauftrag keine ZustÀndigkeit
Als Verein handelt die GEMA also nur im Auftrag ihrer Mitglieder und nur fĂŒr deren Musik. Sie hat kein generelles Verwertungsrecht fĂŒr alle kommerziell zum Einsatz kommenden MusikstĂŒcke.
Wie nimmt der Verein GEMA seine Aufgaben wahr?
Werke von Musikschaffenden sind in Deutschland und vielen LĂ€ndern der Welt per se urheberrechtlich geschĂŒtzt. Nur der Musikschaffende selbst ist berechtigt, die kommerzielle Nutzung seiner Werke zu erlauben. Diese Erlaubnis wird in der Regel in Form einer Lizenz erteilt.
- Medienmonitoring
Die Praxis der Ăberwachung der Medien und öffentlichen Bereiche hinsichtlich der Nutzung von geschĂŒtzter Musik ist nicht unaufwendig und fĂŒr den einzelnen Musikschaffenden kaum zu realisieren. - Die GEMA ĂŒbernimmt daher diese Aufgabe fĂŒr ihre Mitglieder und fungiert gleichzeitig als deren âInkassoâ-Abteilung.
- Vorort Kontrollen
Die GEMA fĂŒhrt unter anderem Kontrollbesuche in GaststĂ€tten, Hotels, auf Messen und in EinkaufsstĂ€tten durch. ĂberprĂŒft wird dabei, ob die Betreiber der GaststĂ€tte, des Hotels etc. eine schriftliche Erlaubnis vom KĂŒnstler oder der GEMA zur öffentlichen AuffĂŒhrung des jeweiligen Werkes zu kommerziellen Zwecken vorlegen können. - Gemapflichtige Musik nutzen
Eine Lizenz zur öffentlichen Musikdarbietung muss jeder, der Musik von Mitgliedern der GEMA einsetzen möchte, bei der GEMA erwerben. Die Einnahmen aus diesen LizenzverkĂ€ufen schĂŒttet die GEMA nach einem ausgeklĂŒgelten Verfahren an ihre Mitglieder aus â abzĂŒglich der Kosten fĂŒr Ăberwachungsleistungen und ihren internen Verwaltungsapparat.
Vorteile gemafreier Musik von MUSIC2BIZ
Die Kosten fĂŒr die Nutzung des gemafreien Repertoires von MUSIC2BIZ sind im Vergleich zur Nutzung des GEMA-pflichtigen Repertoires deutlich preisgĂŒnstiger, da die Institution GEMA nicht mitfinanziert werden muss.
MUSIC2BIZ beteiligt die gemafreien Musikschaffenden im Rahmen eines transparenten Tarifmodells an den Einnahmen. Die Höhe der Einnahmen richtet sich nach der AbspielhĂ€ufigkeit des jeweiligen MusikstĂŒckes.
Der Einsatz von gemafreien Musikstreams ist schnell und einfach ĂŒber eine Online-Bestellung auf der MUSIC2BIZ-Webseite möglich. Der Erwerb der Nutzungsrechte erfolgt einfach und unbĂŒrokratisch im Rahmen eines fairen Abonnements. Alle Abonnements und genutzten MusikkanĂ€le können bequem vom Kunden selbst online verwaltet werden.
Unternehmen können unsere Gema-freien Musik-Flatrates mit vielen internet- und audiofĂ€higen EndgerĂ€ten empfangen und abspielen. PC, Mac, Audio Receiver, Tablet, Handy, Router, Internetradio â alles funktioniert als Plug & Play-Lösung im Handumdrehen. Unsere leistungsfĂ€hige Serverinfrastruktur garantiert Ihnen zudem die VerfĂŒgbarkeit unserer Musikprogramme ganzjĂ€hrig rund um die Uhr. Der MUSIC2BIZ-Software-Player speichert zwei Stunden Musik â nur zur Sicherheit â fĂŒr den Fall, dass Ihre Internetverbindung einmal nicht funktioniert.
Alle gemafrei-Tarife können ohne Risiko 30 Tage kostenlos getestet werden.
Rechtssicherer Einsatz GEMA-freier Musik
Diese BestĂ€tigung ist deswegen wichtig, da die GEMA grundsĂ€tzlich davon ausgeht, dass jeder Musikschaffende einen Vertrag mit der GEMA geschlossen hat. Solange ein Nutzer nichts Gegenteiliges belegen kann, geht die GEMA davon aus, dass der Nutzer GEMA-GebĂŒhren zahlen muss.