Unsere “Lizenzfrei-Garantie”
Inhalt
- 1 Unsere “Lizenzfrei-Garantie”
- 2 Bei Fragen seitens der AKM/GEMA/SUISA oder anderer Rechteverwertungs-Gesellschaften können Sie diese direkt an uns verweisen.
- 3 Bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
- 4 Als MUSIC2BIZ-Abonnent können Sie Ihre persönliche GEMA-Frei ErklÀrung jederzeit aus Ihrem Kunden-Konto als PDF herunterladen.
- 5 Rechtssicherer Einsatz GEMA-freier Musik
- 6 Die MUSIC2BIZ BestÀtigung der GEMA-Befreiung
MUSIC2BIZ garantiert seinen Kunden, dass sÀmtliche in den Musik-Flatrates zum Einsatz kommenden Titel lizenzfrei sind:
- Keine GEMA-GebĂŒhren
QualitĂ€t muss nicht teuer sein. Unsere Musik-Playlisten sind fair und gĂŒnstig â und die Musik ist 100% gemafrei. - Keine AKM-GebĂŒhren
Unsere hochwertigen, abwechslungsreichen Playlisten gibt es auch fĂŒr Ăsterreich 100% AKM-frei. - Keine SUISA-GebĂŒhren
Wir sind neutral. Hochwertige Hintergrundmusik fĂŒr Verkaufsorte in der Schweiz â bei uns 100% SUISA-frei.
Alle Titel wurden diesbezĂŒglich ĂŒberprĂŒft und von allen Musiklieferanten (Musikern / Produzenten) liegen entsprechende schriftliche ErklĂ€rungen vor.
Bei Fragen seitens der AKM/GEMA/SUISA oder anderer Rechteverwertungs-Gesellschaften können Sie diese direkt an uns verweisen.
Bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Als MUSIC2BIZ-Abonnent können Sie Ihre persönliche GEMA-Frei ErklÀrung jederzeit aus Ihrem Kunden-Konto als PDF herunterladen.
Rechtssicherer Einsatz GEMA-freier Musik
MUSIC2BIZ verfĂŒgt fĂŒr alle als gemafrei lizensierten Musiktitel ĂŒber die schriftliche FreistellungserklĂ€rung der Musikschaffenden. In der GEMA-FreistellungserklĂ€rung wird der Komponist des Musiktitels genannt und es wird schriftlich bestĂ€tigt, dass der Musiktitel nicht GEMA-pflichtig ist.
Eine BestĂ€tigung der GEMA-Befreiung stellt MUSIC2BIZ allen Kunden fĂŒr die regelmĂ€Ăig erfolgenden ĂberprĂŒfungen durch die GEMA-Mitarbeiter zur VerfĂŒgung.
Diese BestĂ€tigung ist deswegen wichtig, da die GEMA grundsĂ€tzlich davon ausgeht, dass jeder Musikschaffende einen Vertrag mit der GEMA geschlossen hat. Solange ein Nutzer nichts Gegenteiliges belegen kann, geht die GEMA davon aus, dass der Nutzer GEMA-GebĂŒhren zahlen muss.
Die MUSIC2BIZ BestĂ€tigung der GEMA-Befreiung dient bei Vorort-Kontrollen durch die GEMA als Beurkundung, dass die abonnierte Musik-Flatrate gemafrei ist und der Nutzer daher keine GEMA-GebĂŒhren zahlen muss.

Die MUSIC2BIZ BestÀtigung der GEMA-Befreiung
Was sind GEMA, SUISA, AKM? â MUSIC2BIZ informiert ĂŒber Verwertungsgesellschaften und linzenzfreie Musik.
Verwertungsgesellschaften wie die GEMA (Deutschland), SUISA (Schweiz) und AKM (Ăsterreich) ĂŒbernehmen fĂŒr viele Musikschaffende alle rechtlichen Schritte zum Schutz der Urheberrechte an deren Werken. Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, AKM und SUISA vertreten aber nur die Urheberrechte ihrer Mitglieder. Musikschaffende mĂŒssen jedoch nicht Mitglied dieser Organisationen sein. Sie können die Lizenz fĂŒr ihre Werke auch selbst vergeben und dafĂŒr selbst eine LizenzgebĂŒhr erheben. Die Musik wird dann als lizenz- bzw. SUISA-, AKM- oder GEMA-frei bezeichnet. In diesem Sinne lizenzfreie Musik kann beim Streamingdienst MUSIC2BIZ abonniert werden. Diese Abonnements haben den Vorteil, dass Abonnenten hierdurch ihre Musikkosten durch GebĂŒhreneinsparungen erheblich reduzieren können.