Musik für kommerzielle Nutzung kaufen
Gemafrei? Ja oder Nein: Wann ist Musik GEMA-frei und wann nicht? Darauf sollten Sie achten!
Musikschaffende entscheiden selbst, ob ihre Musik lizenzfrei ist oder nicht!
Lizenzfrei ist Musik dann, wenn die Verwertung der Musikrechte von den Musikschaffenden nicht in die Obhut einer Rechteverwertungsgesellschaft wie der GEMA, der AKM oder der SUISA (die großen Rechteverwertungsgesellschaften im DACH-Raum) gegeben wurde.
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine solche Gesellschaft. Die GEMA übernimmt für Musikschaffende die Rechteverwaltung an deren Musik. Voraussetzung ist, dass sie dazu von den Musikschaffenden per GEMA-Mitgliedschaft authorisiert wurde.
Grundsätzlich gemafrei ist Musik, deren Urheber vor mindestens 70 Jahren verstorben sind. Ein GEMA- Verwertungsrecht liegt damit nur dann vor, wenn der Urheber eines Musiktitels
- als Mitglied der GEMA seine Verwertungsrechte von der GEMA verwalten lässt und
- die Urheberschaft eines Musiktitels nicht länger als 70 Jahre zurück liegt.
Welche Rolle spielt die GEMA?
- Die GEMA ist ein Verein, keine staatliche Behörde
Als rechtsfähiger Verein in Deutschland gegründet, überwacht die GEMA in sämtlichen deutschen Medien die kommerzielle Verwendung von Musik. Dazu gehören Fernsehen, Radio, Internet, aber auch die Musiknutzung in Bereichen der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Hotels, Gaststätten, Restaurants, Einkaufsflächen oder Fitnesscentern. - Erklärtes Ziel der GEMA ist es, das geistige Eigentum von Musikschaffenden zu schützen und eine angemessene Entlohnung für den Musikeinsatz sicherzustellen.
- Rechteinhaber müssen Mitglieder der GEMA sein
Hierzu benötigt die GEMA das Einverständnis der Rechteinhaber. Die GEMA kann also nur die Rechte ihrer Mitglieder verwalten, denn nur von diesen Komponisten, Liedtextern und Musikverlagen, die freiwillige Mitglieder sind, hat sie auch das Einverständnis dazu erhalten. - Ohne Mitgleidsauftrag keine Zuständigkeit
Als Verein handelt die GEMA also nur im Auftrag ihrer Mitglieder und nur für deren Musik. Sie hat kein generelles Verwertungsrecht für alle kommerziell zum Einsatz kommenden Musikstücke.
Wie nimmt der Verein GEMA seine Aufgaben wahr?
Werke von Musikschaffenden sind in Deutschland und vielen Ländern der Welt per se urheberrechtlich geschützt. Nur der Musikschaffende selbst ist berechtigt, die kommerzielle Nutzung seiner Werke zu erlauben. Diese Erlaubnis wird in der Regel in Form einer Lizenz erteilt.
- Medienmonitoring
Die Praxis der Überwachung der Medien und öffentlichen Bereiche hinsichtlich der Nutzung von geschützter Musik ist nicht unaufwendig und für den einzelnen Musikschaffenden kaum zu realisieren. - Die GEMA übernimmt daher diese Aufgabe für ihre Mitglieder und fungiert gleichzeitig als deren “Inkasso”-Abteilung.
- Vorort Kontrollen
Die GEMA führt unter anderem Kontrollbesuche in Gaststätten, Hotels, auf Messen und in Einkaufsstätten durch. Überprüft wird dabei, ob die Betreiber der Gaststätte, des Hotels etc. eine schriftliche Erlaubnis vom Künstler oder der GEMA zur öffentlichen Aufführung des jeweiligen Werkes zu kommerziellen Zwecken vorlegen können. - Gemapflichtige Musik nutzen
Eine Lizenz zur öffentlichen Musikdarbietung muss jeder, der Musik von Mitgliedern der GEMA einsetzen möchte, bei der GEMA erwerben. Die Einnahmen aus diesen Lizenzverkäufen schüttet die GEMA nach einem ausgeklügelten Verfahren an ihre Mitglieder aus – abzüglich der Kosten für Überwachungsleistungen und ihren internen Verwaltungsapparat.
Vorteile gemafreier Musik von MUSIC2BIZ
Die Kosten für die Nutzung des gemafreien Repertoires von MUSIC2BIZ sind im Vergleich zur Nutzung des GEMA-pflichtigen Repertoires deutlich preisgünstiger, da die Institution GEMA nicht mitfinanziert werden muss.
MUSIC2BIZ beteiligt die gemafreien Musikschaffenden im Rahmen eines transparenten Tarifmodells an den Einnahmen. Die Höhe der Einnahmen richtet sich nach der Abspielhäufigkeit des jeweiligen Musikstückes.
Der Einsatz von gemafreien Musikstreams ist schnell und einfach über eine Online-Bestellung auf der MUSIC2BIZ-Webseite möglich. Der Erwerb der Nutzungsrechte erfolgt einfach und unbürokratisch im Rahmen eines fairen Abonnements. Alle Abonnements und genutzten Musikkanäle können bequem vom Kunden selbst online verwaltet werden.
Unternehmen können unsere Gema-freien Musik-Flatrates mit vielen internet- und audiofähigen Endgeräten empfangen und abspielen. PC, Mac, Audio Receiver, Tablet, Handy, Router, Internetradio – alles funktioniert als Plug & Play-Lösung im Handumdrehen. Unsere leistungsfähige Serverinfrastruktur garantiert Ihnen zudem die Verfügbarkeit unserer Musikprogramme ganzjährig rund um die Uhr. Der MUSIC2BIZ-Software-Player speichert zwei Stunden Musik – nur zur Sicherheit – für den Fall, dass Ihre Internetverbindung einmal nicht funktioniert.
Alle gemafrei-Tarife können ohne Risiko 30 Tage kostenlos getestet werden.
Rechtssicherer Einsatz GEMA-freier Musik
Diese Bestätigung ist deswegen wichtig, da die GEMA grundsätzlich davon ausgeht, dass jeder Musikschaffende einen Vertrag mit der GEMA geschlossen hat. Solange ein Nutzer nichts Gegenteiliges belegen kann, geht die GEMA davon aus, dass der Nutzer GEMA-Gebühren zahlen muss.