Was mache ich, wenn die GEMA mein Unternehmen prĂŒft?

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Legen Sie dem GEMA-Kontrolleur ganz einfach die MUSIC2BIZ-BestÀtigung der GEMA-Befreiung vor.

Da die GEMA grundsĂ€tzlich davon ausgeht, dass jeder Musikschaffende einen Vertrag mit der GEMA geschlossen hat, geht die GEMA auch davon aus, dass der Nutzer GEMA-GebĂŒhren zahlen muss, sofern er nichts Gegenteiliges belegen kann. MUSIC2BIZ verfĂŒgt fĂŒr alle als gemafrei lizensierten Musiktitel ĂŒber die schriftliche FreistellungserklĂ€rung der Musikschaffenden. In der GEMA-FreistellungserklĂ€rung wird der Komponist des Musiktitels genannt und es wird schriftlich bestĂ€tigt, dass der Musiktitel nicht GEMA-pflichtig ist. Daher stellt MUSIC2BIZ allen Kunden fĂŒr die regelmĂ€ĂŸig erfolgenden ÜberprĂŒfungen durch die GEMA-Mitarbeiter eine BestĂ€tigung der GEMA-Befreiung zur VerfĂŒgung. Die MUSIC2BIZ-BestĂ€tigung der GEMA-Befreiung dient bei Vorort-Kontrollen durch die GEMA als Beurkundung, dass die abonnierte MUSIC2BIZ-Flatrate gemafrei ist und der Nutzer daher keine GEMA-GebĂŒhren zahlen muss.

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