MUSIC2BIZ und die GEMA – Ein Vergleich von Leistungen und Kosten

MUSIC2BIZ und die GEMA – Ein Vergleich von Leistungen und Kosten
Aepfel und Birnen

Unser Geschäftsmodell ist im Grunde sehr übersichtlich: MUSIC2BIZ liefert seinen Kunden alles, was benötigt wird, um lizenzfreie Musik, in Ladenlokalen, auf Verkaufsflächen oder in anderen gewerblich genutzten Räumlichkeiten abspielen zu können – einschließlich der Musik. Unsere Kunden müssen sich um die unten aufgeführten Aspekte ihrer Hintergrundmusikversorgung nicht mehr selbst kümmern. Unser Service umfasst

  • ein lizenzfreies Musikangebot plus
  • Streaming-Technik plus
  • Musikverwaltungsportal plus
  • Gerätemanagementportal plus
  • Support

Deswegen schließen unsere Kunden Abonnements bei uns ab, um diese Leistungen dauerhaft nutzen zu können.

Ein Vergleich unserer Abonnement-Gebühren mit den Lizenz-Kosten, die Anbieter wie GEMA, AKM oder SUISA für ihre Mitglieder eintreiben, ist irreführend, denn unsere Musik ist für unsere Abonnenten lizenzfrei. Bezahlt wird lediglich für die Bereitstellung der Musik und deren Nutzbarmachung mittels Streamingtechnik und Verwaltungsportalen.

Von Äpfeln und Birnen

In diesem Blogbeitrag erläutern wir Ihnen einmal ausführlicher, warum der Vergleich der MUSIC2BIZ Leistungen mit denen von  Rechteverwertungsgesellschaften deutlich zu kurz greift und wo sich unsere Angebote maßgeblich unterscheiden. Um Ihnen eine gute Übersicht zu bieten, wo unsere Angebote und die der Rechteverwertungsgesellschaften sich ähneln bzw. unterscheiden, haben wir diese Punkt für Punkt für Sie aufgeschlüsselt:

Lizenzen & Nutzungsrechte von Musikstücken

  • MUSIC2BIZ stellt eine lizenzfreie Musikbibliothek zur Verfügung. Unabhängig vom gewählten Tarif dürfen Kunden alle Musikstücke aus unserer Bibliothek abspielen. Entscheidend ist jeweils die Größe der Verkauf- / Nutzungs-Fläche. Die Nutzung unserer Musikstücke ist in Deutschland, Österreich sowie der Schweiz ohne Abführung von Lizenzkosten an Rechteverwertungsgesellschaften zulässig.
  • Die GEMA treibt Musik-Gebühren ein, stellt aber keine Musikbibliothek zur Verfügung. Die Entrichtung einer Lizenzgebühr ermöglicht die Nutzung gema-pflichtiger Musik im öffentlichen Raum. Entsprechende Nutzungen bei Veranstaltungen etc. müssen vom Verantwortlichen angemeldet werden. Die Tonträger mit den Musikstücken für die öffentliche Darbietung muss der Nutzer zusätzlich selbst einkaufen.

Musikbeschaffung (Förderung des Musikangebots)

  • MUSIC2BIZ – Expertise in Musikbeschaffung
    Wir pflegen national und international Partnerschaften mit Musikschaffenden und unterstützen sie bei der Produktion neuer interessanter Musikstücke, indem wir diese in unser Angebot aufnehmen. Die Musikschaffenden sind und bleiben die Rechteinhaber und werden entsprechend der Intensität der Nutzung ihrer Musikstücke von uns honoriert. Einzige Bedingung, die Musikschaffenden dürfen ihre Musikrechte keiner Rechteverwertungsgesellschaft überlassen haben. Denn nur so bleibt die Musik auch lizenzfrei für unsere Abonnenten.
  • GEMA – Expertise in Rechteverwaltung
    Die GEMA ist eine weltweit agierende Autorengesellschaft, sie verwaltet in Deutschland die  Nutzungsrechte  aus dem  Urheberrecht  von über 74.000 (Komponisten , Textdichtern  und  Musikverlegern). Dem ihr angeschlossenen Kollektiv an Mitgliedern ist die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins nach  § 22  BGB als gesetzliche Verwertungsgesellschaft verliehen worden.

Musikpflege (Auswahl und Aktualisierung)

  • MUSIC2BIZ – Verwaltung und Pflege von Musikplaylisten
    Unsere Musikdatenbank wird von uns kontinuierlich erweitert, aktualisiert und sorgfältig kuratiert. Kunden haben bei uns Zugriff auf über 80.000 lizenzfreie Musikstücke, die von uns regelmäßig auf ihre Aktualität und Lizenzfreiheit geprüft und gegebenenfalls ausgelistet werden.
  • GEMA – Verwaltung von Urheberrechtsansprüchen
    Bei der GEMA haben Lizenznehmer die Möglichkeit, die Nutzung lizensierter Werke für öffentliche Darbietung(en) anzumelden und die dafür anfallenden Lizenzgebühren zu bezahlen. Über die „Repertoiresuche“ können Angaben zu verschiedensten lizenzpflichtigen Musikstücken ermittelt werden. Eine zur Verfügungstellung der gemeldeten Musik in Form von Tonträgern oder Musikstreams bietet die GEMA als reine Verwertungsgesellschaft nicht.

Musikstreaming (Lieferung an die Abonnenten)

  • MUSIC2BIZ – Liefert Musik aktiv aus.
    Wir bringen die Musik direkt zu unseren Kunden – durch die Bereitstellung zuverlässiger Streaming-Services können unsere Abonnenten Musikstücke wahlweise direkt live streamen oder begrenzt abspeichern, um sie offline wiederzugeben und ihre Musikprogramm zeitversetzt zu aktualisieren. Das heißt wir liefern unsere Musik aktiv an den Point of Sale.
  • GEMA – liefert Informationen über Urheberrechte an Musik
    Die GEMA selbst stellt keine Musikversorgung bereit.

Musiksystem (Programmierung / Pflege / Erweiterung)

  • MUSIC2BIZ – Beschallungstechnik als Teil des Service
    Bei Bedarf können wir unseren Kunden das notwendige technische Equipment bieten, um einzelne oder auch mehrere Räumlichkeiten effektiv mit Musik zu beschallen. Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern können wir dafür sowohl Streaming-/Audio-Hardware in Form von Playern als auch vollständige Audio-Systemlösungen für höchste Ansprüche bereitstellen.
  • GEMA – Beschallungstechnik ist nicht Teil des Service der GEMA
    Aktive Unterstützung oder die Vermittlung passender Hardware unter Mitwirkung der GEMA findet nicht statt.

Musiknutzung durch den Abonnenten

  • MUSIC2BIZ – keine Meldepflicht für Abonnenten
    Innerhalb der vertraglichen Vorgaben und innerhalb der gewerblich genutzten Räumlichkeiten unterliegt die Nutzung der Musikstücke durch unsere Kunden keiner Meldepflicht. MUSIC2BIz bescheinigt seinen Kunden die Lizenzfreiheit der Musikbibliothek.  Die GEMA führt regelmäßig Prüfungen des Musikbestandes von MUSIC2BIZ durch.
  • GEMA – Musiknutzer müssen ihre Nutzung selber melden
    Jede Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik muss durch den Lizenznehmer entsprechend angemeldet und in Art und Umfang gegenüber der GEMA belegt werden. Die GEMA behält sich dabei vor, diese Angaben zu prüfen.

Tools zur Werbespot-Einblendung

  • MUSIC2BIZ – Instore Radio ist mehr als Hintergrundmusik
    Unsere Kunden können über unsere Webseite ohne Probleme individuelle Jingles, Werbespots oder Durchsagen in ihre Playlists einbinden. Diese können je nach Standort separat gesteuert werden. Auch die exakte Zeitplanung für die Wiedergabe sowie das Ende des Werbespots, etwa bei zeitlich beschränkten Aktionen, können individuell eingestellt werden.
  • GEMA – Urheberrechte allein machen kein Instore Radio
    Die GEMA stellt keine Plattform für den Upload bzw. die Bearbeitung oder Planung von Werbespots bereit. Etwaige Spots und Einblendungen müssen durch den Lizenznehmer selbst erfolgen, eine Unterstützungsleistung erfolgt nicht.

Tool zur Playlisten-Erstellung

  • MUSIC2BIZ – Individuelle Musikprogramme sind ohne Zusatzkosten möglich
    Ergänzend zu den 30 vorgefertigten Playlists können unsere Kunden problemlos und vollständig individuell Playlists nach eigenem Bedarf anlegen und diese in ihren Account aufnehmen. Für die Zusammenstellung der richtigen Musikstücke können alle Dateien nach verschiedensten Kriterien wie der Länge oder auch den bpm gefiltert werden. Diese Leistung ist bereits im Abo-Preis enthalten.
  • GEMA – jede zusätzliche Musiknutzung kostet zusätzliche Gebühren
    Das eventuelle Erstellen und Managen von Playlists obliegt dem Lizenznehmer. Für die korrekte Vergütung der Musikschaffenden ist von Seiten des Lizenznehmers gegebenenfalls eine Setlist einzureichen. Die GEMA selbst bietet keine Möglichkeiten zum Anlegen von Playlists oder ähnlichen Musiklisten.

Tool Master Account (für Multistandortmanagement)

  • MUSIC2BIZ – Werkzeuge für professionelles Instore Radio
    Für Kunden, die unseren Musikservice direkt an mehreren Standorten nutzen möchten, bieten wir mit dem “Master Account” ein praktisches Tool zum Multi-Standort-Management. Das Tool ermöglicht eine ortsunabhängige online Verwaltung von Playlists für beliebig viele Standorte, die zeitliche Planung standortindividueller Werbeinblendungen oder Durchsagen, die zeitliche Steuerung von Playlistwechseln und vieles mehr.
  • GEMA – Spezialist für Lizenzerteilung
    Sollen Musikstücke an unterschiedlichen Orten aufgeführt werden, ist für mehrere Standorte / Filialen eine entsprechende Genehmigung bzw. Lizenzierung erforderlich. Dabei ist die GEMA nur für die Erteilung der Lizenzen zuständig und stellt keine weiteren Leistungen für die standortübergreifende Wiedergabe bereit.

Einbindung ergänzender Dienste

  • MUSIC2BIZ – bietet Infodienste für Instore Radio
    Passend zu unseren Playlists ist es auch möglich, diverse Livestream-Dienste mit entsprechenden Einblendungen in die Playlists einzubinden. Zu den verfügbaren Diensten zählen wahlweise (regionale) Wetterdienste oder auch Nachrichtendienste. Diese Features sind vollständig optional.
  • GEMA – bietet keine Infodienste für Instore Radio
    Die GEMA bietet keine Möglichkeit zur Einbindung von Drittanbieter-Diensten an.

Kostenlose Support-Leistungen

  • MUSIC2BIZ – bietet kostenlose Supportleistungen
    Als Kunde bei uns bieten wir Ihnen einen kostenlosen Support rund um ihre Musikversorgung. Dafür können Sie uns per E-Mail kontaktieren oder auch telefonisch erreichen, um offene Fragen oder bestimmte Anliegen zu Ihrem Account zu klären,
  • GEMA – bietet kostenlose Supportleistungen
    Lizenznehmer der GEMA können die Gesellschaft zu Lizenzfragen per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Bei entsprechenden Anfragen fallen keine Kosten an.

FAZIT: MUSIC2BIZ & die GEMA – Mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten

Wie Sie sehen, gibt es gerade bei den Leistungsangeboten erhebliche Unterschiede zwischen der GEMA und unserem Unternehmen.

  • Kunden der GEMA erhalten professionelle Beratung in allen Fragen rund um die Nutzung lizenzpflichtiger Musik.
  • Kunden von MUSIC2BIZ erhalten ein lizenzfreies Rund-um-Sorglospaket für den Betrieb eines professionellen Instore Radio Angebotes für ihre Geschäftsflächen. MUSIC2BIZ bietet dafür umfassende Unterstützung bei der Musik-Versorgung ihrer Räumlichkeiten und einen starken persönlichen Support bei allen Sachfragen.

 

Möchten Sie jetzt unsere Angebote testen oder sind direkt an einem vollwertigen Abonnement interessiert? Kontaktieren Sie uns gerne und lassen Sie sich zu allen Möglichkeiten und Tarifen beraten. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

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