Initiative gegen die GEMA betreibt Facebook Seite

100.000 Menschen gegen die GEMA ist bei Facebook

Viele Unternehmen sind von den immer wieder vorkommenden Gebührenerhöhungen der GEMA betroffen, oft existenziell.

Dass manch betroffener Unternehmer deswegen am liebsten auf die Barrikaden gehen würde, ist verständlich.

Denn natürlich können es sich Betreiber von Unternehmen mit Publikumsverkehr, sei das Warenhäuser, Möbelhäuser, Wellness-Anlagen oder ein Fitness-Studios, Hotels oder Restaurants, nicht erlauben, keine Musik abzuspielen.

Da wo Kunden, Gäste, Klienten oder Patienten sich aufhalten, kann auf Hintergrundmusik nicht verzichtet werden.

Sorgfältig und passend zusammengestellte Hintergrundmusik schafft eine positive Atmosphäre und stimuliert das Geschäft. Das haben internationale Studien (Vision Critical April 2012, Entertainment Media Research 2009) eindeutig bewiesen.

Musik in Geschäftsräumen ist ein wichtiges Marketinginstrument, auf das auch kleine Unternehmen nicht verzichten sollten. Und auch nicht verzichten müssen. Schon gar nicht aus Kostengründen, denn dafür gibt es ja – zum Beispiel – uns: MUSIC2BIZ.

Mit MUSIC2BIZ können Sie als Unternehmer Monat für Monat bares Geld sparen. Vergleichen Sie mal:

Eine durchschnittliche Geschäftsfläche mit 2000m² pro Jahr bezahlt derzeit über 1000€ an GEMA Gebühren.

Bei MUSIC2BIZ 298,80€. Das sind rund 700€ eingespart.

Da fragt man sich doch: Was überhaupt sind Gema-Gebühren? Und warum steigen die ständig?

“Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist die seit 1933 staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Generaldirektionen Berlin und München) die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken wahrnimmt, die als Mitglied in ihr organisiert sind. Andere Verwertungsgesellschaften sind zum Beispiel in Österreich die AKM und in der Schweiz die SUISA. …

Konkret bedeutet der Begriff Wahrnehmung, dass Nutzer von bei der GEMA registrierten Werken, hauptsächlich Hersteller von (Bild-/)Tonträgern, Rundfunk- und Fernsehsender, Veranstalter von Live-Musik, Straßenfesten, Weihnachtsmärkten[3] uvm. bei der GEMA die jeweils notwendigen Nutzungsrechte gegen eine Nutzungsgebühr erwerben müssen. Das dadurch eingenommene Geld wird dann von der GEMA nach Abzug einer Verwaltungsgebühr an die Berechtigten, also die Urheber und Verlage ausgezahlt.” Quelle: Wikipedia

Die GEMA kann Gebühren nur für Musik von Künstlern erheben, die mit einer der internationalen Verwertungsgesellschaften einen Vertrag abgeschlossen haben. Unternehmen, die nur Musik “unabhängiger” Interpreten einsetzen, müssen daher auch keine GEMA-Gebühren bezahlen.

Bisher war es jedoch recht aufwändig, GEMA-freie Musik zu finden. Insbesondere, wenn diese qualitativ hohen Anforderungen gerecht werden soll.

Wer den Ausdruck “Fahrstuhlmusik” schon einmal genervt benutzt hat, kennt das Problem.

Mit diesem abfällig gemeinten Begriff werden “Kompostionen bezeichnet, die für den professionellen Einsatz ungeeignet sind.

Zum Glück hat sich die Situation, nicht zuletzt dank der globalen Vernetzung durch das Internet erheblich zu Gunsten von Unternehmen verändert, die Gema freie Musik in ihren Verkaufsräumen einsetzen wollen.

Viele hochtalentierte Musiker verzichten inzwischen auf eine Zusammenarbeit mit der GEMA, und produzieren ihre Musik Gema frei und vermarkten diese mit Hilfe des Internets gleich selbst oder tun sich mit Partnern wie MUSIC2BIZ zusammen.

Mit unseren Plug & Play Musik-Abonnement beziehen Sie Gema frei Musik ganz einfach über das Internet. Unsere Musik Stream können Sie dan in Ihren Geschäftsräumen abspielen. Dazu müssen Sie nur Ihre Musikanlage mit einen Internet PC verbinden. Per Kabel oder WLAN.

Bevor Sie also auf die Barrikaden gehen, hören Sie lieber erstmal in unsere Gema freien Musikangebote rein.

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