Serien-Beitrag 7: An- und Abmeldung bei einer Rechteverwertungsgesellschaft als Musiknutzer

Serien-Beitrag 7: An- und Abmeldung bei einer Rechteverwertungsgesellschaft als Musiknutzer
GEMA Post Serie 7

Wenn Sie Musik öffentlich nutzen möchten, für die GEMA-, SUISA- oder AKM-Gebühren anfallen, dann müssen Sie dies bei der betreffenden Rechteverwertungsgesellschaft anmelden.

Ganz egal, ob es um Hintergrundmusik im Restaurant, Radiobeschallung im Supermarkt oder Musik für Großveranstaltungen geht: Sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Abmeldung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Wir erklären Ihnen in unserem heutigen Beitrag alles, was Sie für Ihre An- und Abmeldung wissen müssen.

Ihre Anmeldung bei GEMA, SUISA & AKM als Musiknutzer

Für die Anmeldung als Musiknutzer bei den Rechteverwertungsgesellschaften stehen verschiedene Tarife zur Auswahl. Grundlegend unterscheidet beispielswiese die GEMA zwischen:

  • Livemusik Aufführungen
  • Wiedergabe von Bild- oder Tonträgern
  • Nutzung von Musik im Internet
  • Musiknutzung für Hörbücher, Videos und ähnliche Medien
  • Übertragung bzw. Weiterleitung
  • Vorführung von Filmen
  • Wiedergabe von Funksendungen (Hörfunk sowie Fernsehen)
  • Verleih und Vermietung

Diese Hauptkategorien sind wiederum in verschiedene Tarife für spezifische Situationen aufgespalten. So finden Sie unter Livemusik Aufführungen beispielsweise Tarife für Straßenfeste, Liveauftritte in Clubs und Diskotheken, Varietébetriebe und viele mehr. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick:

Über diese Seiten finden Sie den für Sie zutreffenden Tarif und die Formulare, die Sie für Ihre Anmeldung ausfüllen müssen.

Was müssen Sie bei Ihrer Anmeldung bei GEMA, SUISA und AKM beachten? – Unsere Checkliste:

  • Melden Sie die Musiknutzung frühzeitig an, damit die entsprechende Verwertungsgesellschaft genug Zeit hat, Ihre Anfrage zu bearbeiten.
  • Wählen Sie den richtigen Tarif aus. Informieren Sie sich dazu genau zu Ihren Möglichkeiten und lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten.
  • Füllen Sie das entsprechende Formular vollständig und richtig aus.
  • Übermitteln Sie Ihre Anmeldung per Post oder auch bequem per E-Mail.

Ihre Abmeldung bei GEMA, SUISA oder AKM

Wenn Sie sich beispielsweise als Ladenbesitzer für eine Lizenz angemeldet haben, die Ihnen die durchgängige Wiedergabe von Hörfunk erlaubt, dann zahlen Sie monatlich, vierteljährlich oder jährlich einen gewissen Betrag an die entsprechende Verwertungsgesellschaft. Sobald Sie etwa mit MUSIC2BIZ auf SUISA-, AKM- oder GEMA-freie Musik umsteigen, können Sie diese Kosten sparen und sich abmelden.

Für gewöhnlich finden Sie die hierfür nötigen Angaben in Ihrem Vertrag mit der jeweiligen Verwertungsgesellschaft. In der Regel erfolgt die Kündigung schriftlich.

Eine GEMA-Kündigung für Musiknutzer kann bequem unter dieser URL erfolgen.

An- und Abmeldung bei GEMA, SUISA und AKM: Sie haben noch Fragen?

Sparen Sie dauerhaft Kosten und steigen Sie mit MUSIC2BIZ auf SUISA-, AKM- und GEMA-freie Musik um. Gern erklären wir Ihnen alles Weitere zu Ihrer Kündigung bei der jeweiligen Rechteverwertungsgesellschaft sowie zu unseren Leistungen.

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