Serien-Beitrag 7: An- und Abmeldung bei einer Rechteverwertungsgesellschaft als Musiknutzer

Serien-Beitrag 7: An- und Abmeldung bei einer Rechteverwertungsgesellschaft als Musiknutzer

Wenn Sie Musik öffentlich nutzen möchten, fĂŒr die GEMA-, SUISA- oder AKM-GebĂŒhren anfallen, dann mĂŒssen Sie dies bei der betreffenden Rechteverwertungsgesellschaft anmelden.

Ganz egal, ob es um Hintergrundmusik im Restaurant, Radiobeschallung im Supermarkt oder Musik fĂŒr Großveranstaltungen geht: Sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Abmeldung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Wir erklĂ€ren Ihnen in unserem heutigen Beitrag alles, was Sie fĂŒr Ihre An- und Abmeldung wissen mĂŒssen.

Ihre Anmeldung bei GEMA, SUISA & AKM als Musiknutzer

FĂŒr die Anmeldung als Musiknutzer bei den Rechteverwertungsgesellschaften stehen verschiedene Tarife zur Auswahl. Grundlegend unterscheidet beispielswiese die GEMA zwischen:

  • Livemusik AuffĂŒhrungen
  • Wiedergabe von Bild- oder TontrĂ€gern
  • Nutzung von Musik im Internet
  • Musiknutzung fĂŒr HörbĂŒcher, Videos und Ă€hnliche Medien
  • Übertragung bzw. Weiterleitung
  • VorfĂŒhrung von Filmen
  • Wiedergabe von Funksendungen (Hörfunk sowie Fernsehen)
  • Verleih und Vermietung

Diese Hauptkategorien sind wiederum in verschiedene Tarife fĂŒr spezifische Situationen aufgespalten. So finden Sie unter Livemusik AuffĂŒhrungen beispielsweise Tarife fĂŒr Straßenfeste, Liveauftritte in Clubs und Diskotheken, VarietĂ©betriebe und viele mehr. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick:

Über diese Seiten finden Sie den fĂŒr Sie zutreffenden Tarif und die Formulare, die Sie fĂŒr Ihre Anmeldung ausfĂŒllen mĂŒssen.

Was mĂŒssen Sie bei Ihrer Anmeldung bei GEMA, SUISA und AKM beachten? – Unsere Checkliste:

  • Melden Sie die Musiknutzung frĂŒhzeitig an, damit die entsprechende Verwertungsgesellschaft genug Zeit hat, Ihre Anfrage zu bearbeiten.
  • WĂ€hlen Sie den richtigen Tarif aus. Informieren Sie sich dazu genau zu Ihren Möglichkeiten und lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten.
  • FĂŒllen Sie das entsprechende Formular vollstĂ€ndig und richtig aus.
  • Übermitteln Sie Ihre Anmeldung per Post oder auch bequem per E-Mail.

Ihre Abmeldung bei GEMA, SUISA oder AKM

Wenn Sie sich beispielsweise als Ladenbesitzer fĂŒr eine Lizenz angemeldet haben, die Ihnen die durchgĂ€ngige Wiedergabe von Hörfunk erlaubt, dann zahlen Sie monatlich, vierteljĂ€hrlich oder jĂ€hrlich einen gewissen Betrag an die entsprechende Verwertungsgesellschaft. Sobald Sie etwa mit MUSIC2BIZ auf SUISA-, AKM- oder GEMA-freie Musik umsteigen, können Sie diese Kosten sparen und sich abmelden.

FĂŒr gewöhnlich finden Sie die hierfĂŒr nötigen Angaben in Ihrem Vertrag mit der jeweiligen Verwertungsgesellschaft. In der Regel erfolgt die KĂŒndigung schriftlich.

Eine GEMA-KĂŒndigung fĂŒr Musiknutzer kann bequem unter dieser URL erfolgen.

An- und Abmeldung bei GEMA, SUISA und AKM: Sie haben noch Fragen?

Sparen Sie dauerhaft Kosten und steigen Sie mit MUSIC2BIZ auf SUISA-, AKM- und GEMA-freie Musik um. Gern erklĂ€ren wir Ihnen alles Weitere zu Ihrer KĂŒndigung bei der jeweiligen Rechteverwertungsgesellschaft sowie zu unseren Leistungen.