Alles ĂŒber GEMA, AKM & SUISA: Was Sie wissen mĂŒssen – Start unserer neuen Beitragsreihe

Egal in welcher Branche: Hintergrundmusik ist ein effektives Mittel, um Kunden anzusprechen, zu begeistern und zu binden. Einzelhandel, Gastronomie, Hotelwesen oder gar der Finanzsektor: Mit dem richtigen Sound steigern Sie Ihren Erfolg. WĂ€hrend die Musikauswahl von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen muss, ist eines fĂŒr alle Branchen gleich: Sobald Sie urheberrechtlich geschĂŒtzte Musik spielen, werden Abgaben an sogenannte Rechteverwertungsgesellschaften fĂ€llig. Aber wie genau funktioniert das und welche Kosten kommen dabei auf Sie zu?

Tipps und nĂŒtzliche Links zum Umgang mit Rechteverwertungsgesellschaften – In unserer neuen Beitragsreihe erklĂ€ren wir Ihnen alles rund um GEMA, AKM und SUISA.

FĂŒr den heutigen Beitrag wollen wir zunĂ€chst thematisieren, wer diese Rechteverwaltungsgesellschaften ĂŒberhaupt sind, was sie tun und wie sie sich voneinander unterscheiden.

GEMA, SUISA & AKM – Alle Infos zu den deutschsprachigen Verwertungsgesellschaften

Verwertungsgesellschaften – Was ist das?

Sogenannte Rechteverwertungsgesellschaften vertreten die Nutzungsrechte von Musikern, Textschreibern und Verlegern, die Mitglied der Gesellschaft sind. Sie erheben NutzungsgebĂŒhren auf die Werke ihrer Mitglieder und sorgen dafĂŒr, dass diese bezahlt werden. In Deutschland vertreten die GEMA, in Österreich die AKM und in der Schweiz die SUISA die Urheberrechte ihrer Mitglieder.

Wie funktionieren Verwertungsgesellschaften?

Musiker, Autoren und Verleger haben ein Urheberrecht an den von ihnen geschaffenen Songs. Wollen sie diese nicht selbst oder durch einen Anwalt vertreten lassen, so werden sie Mitglied einer Rechteverwertungsgesellschaft. GEMA, AKM und SUISA sorgen nun dafĂŒr, dass KĂŒnstler fĂŒr die Nutzung ihrer Musik bezahlt werden.

Was macht eine Verwertungsgesellschaft?

GEMA, SUISA und AKM vertreten die Urheberrechte ihrer Mitglieder. Hierzu erheben Sie GebĂŒhren fĂŒr die Verwertung ihrer Werke in Form der sogenannten GEMA-, SUISA- oder AKM-GebĂŒhren. Diese GebĂŒhren fallen je nach Art der Nutzung unterschiedlich aus. Werden Werke von Gesellschaftsmitgliedern ohne die Zahlung der notwendigen GebĂŒhren genutzt, so gehen GEMA, SUISA und AKM rechtlich dagegen vor.

Wer muss GEMA-, SUISA- oder AKM-GebĂŒhren zahlen?

Zahlen muss jeder, der durch die jeweilige Rechteverwaltungsgesellschaft geschĂŒtzte Musik fĂŒr gewerbliche Zwecke nutzt. Das schließt auch Hintergrundmusik mit ein. Ganz egal, in welcher Branche Sie die Musik einsetzen: Sobald es sich um urheberrechtlich geschĂŒtzte Musik handelt, zahlen Sie GebĂŒhren. Davon ausgenommen ist sogenannte AKM-, SUISA oder GEMA-freie Musik. Hierbei handelt es sich um Werke von KĂŒnstlern, die ihre Rechte eigenstĂ€ndig vertreten. Wenn Sie sich also mit MUSIC2BIZ fĂŒr GEMA-freie Hintergrundmusik entscheiden, können Sie lĂ€stige GebĂŒhren umgehen.

GEMA, SUISA, AKM: Erfahren Sie bei uns alles ĂŒber den Umgang mit diesen Rechteverwertungsgesellschaften

Mit unserem heutigen Beitrag haben wir erste allgemeine Fragen zu den drei Rechteverwertungsgesellschaften GEMA, AKM und SUISA beantwortet. Im Rahmen unserer neuen Beitragsreihe rund um das Thema wollen wir aber noch weiter in die Tiefe gehen. Freuen Sie sich auf BeitrĂ€ge mit hilfreichen Tipps und Links fĂŒr Ihre Branche!

Fortsetzung folgt.

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben erfolgen – trotz sorgfĂ€ltiger Recherche – immer ohne GewĂ€hr und stellen keine Rechtsberatung dar.

Ihr Partner

fĂŒr gemafreie Musik
und musikalische Markenbildung

IHRE VORTEILEIHR KONTAKT